Aargauer Sportkegler-  Verband
, Heutschi René

SSKV News-Ticker zur Corona-Situation Nr. 19 vom 3. Dezember 2021

Der Bundesrat hat heute (3.12.21) folgende Massnahmen bekanntgegeben:

  • Ab Montag, 6. Dezember 2021, wird in der Schweiz die Zertifikats- und Maskenpflicht ausgeweitet, die Home-Office-Empfehlung verstärkt sowie die Gültigkeit von Antigen-Schnelltests verkürzt.
  • Ausserdem erhalten zertifikatspflichtige Veranstaltungen und Einrichtungen die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen zu beschränken und damit auf die Maskenpflicht zu verzichten.
  • Dies hat der Bundesrat nach Konsultation der Kantone, der Sozialpartner und der zuständigen Parlamentskommissionen an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 entschieden.
  • Diese  neuen Massnahmen sind bis am 24. Januar 2022 befristet, Details zur Medienmitteilung können unter diesem Link nachgelesen werden.

Wieso braucht es neue Massnahmen

  • Die Infektionen nehmen seit einigen Wochen stark zu.
  • Der Bundesrat beurteilt die Situation derzeit als sehr kritisch.
  • Das Auftreten der Omikron-Variante stellt zudem neue Anforderungen an die Pandemiebekämpfung. Die Variante wurde am 26. November 2021 von der WHO als besorgniserregend eingestuft.
  • Es ist davon auszugehen, dass sie hoch ansteckend ist, und es ist möglich, dass auch Personen angesteckt werden können, die gegen die Delta-Variante immun sind. Unklar ist auch, wie gut die Impfung vor schweren Verläufen schützt und wie gefährlich die neue Variante ist.
  • Mit den verstärkten Massnahmen will der Bundesrat die Ansteckungen mit der Delta-Variante reduzieren, damit die Spitalstrukturen so gut wie möglich entlastet werden.

 

Die relevanten Massnahmen im Detail für das Sportkegeln

Ausweitung der Zertifikatspflicht 

  • Das Zertifikat belegt, dass jemand geimpft, genesen oder negativ getestet ist (3G). Es reduziert das Übertragungsrisiko stark.
  • Die Zertifikatsplicht gilt neu in Innenräumen für alle öffentlichen Veranstaltungen sowie für alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien.
  • Die bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen wird aufgehoben.

Ausweitung der Maskenpflicht

  • Die Maske hat sich als einfaches und kostengünstiges Mittel bewährt, um die Übertragung des Virus zu verhindern. Eine Maskenpflicht gilt drinnen neu überall dort, wo eine Zertifikatspflicht gilt. Wenn keine Maske getragen wird, muss der Organisator die Kontaktdaten der anwesenden Personen sammeln, um sie im Falle einer Infektion rasch kontaktieren zu können.
  • In diesem Zusammenhang weiterhin gültig:
    • Im Rahmen des Sportparlaments vom 26.11.2021 hat Swiss Olympic die Mitgliedsverbände explizit dazu aufgefordert, an Wettkämpfen und weiteren Sportanlässen (insbesondere bei Indoor-Sportarten) ab sofort eine Maskentragpflicht für alle Anwesenden mit Ausnahme der aktiven Sportlerinnen und Sportler zu verlangen.

Möglichkeit zur Beschränkung auf 2G

  • Alle öffentlichen Einrichtungen mit Zertifikatspflicht sowie alle Veranstaltungen innen und aussen haben zudem die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen (2G) zu beschränken und auf eine Maskenpflicht zu verzichten.

Weiterhin gültig

  • Sämtliche kantonalen Vorgaben, welche strikter als die Vorgaben des Bundesrates sind, sind weiterhin gültig bis sie allenfalls auf kantonaler Ebene wieder gelockert werden.

Persönliche Empfehlung als COVID-19 Verantwortlicher des SSKV
Aufgrund der stetigen Steigerung der Fallzahlen sowie dem Aufkommen der neuen Omikron-Variante empfehle ich persönlich:

  • Alle Hygiene-Vorschriften unbedingt einzuhalten.
  • Kontakte möglichst vermeiden.
  • Obwohl das Ausüben von Sport nach wie vor erlaubt ist: Auf die Durchführung von Kegelanlässen vorläufig verzichten, die Gesundheit geht vor.
    • Schlussendlich ist jeder Organisator selbst in der Eigenverantwortung, ob er einen Anlass durchführt!
    • Diese Empfehlung gilt mindestens bis 31. Dezember 2021.
      • Am 17. Dezember 2021 könnten weitere Massnahmen des Bundesrates folgen.

 

Bei Fragen oder Unklarheiten stehe ich euch als COVID-Verantwortlicher des Zentralkomitees gerne zur Verfügung.

Ich wünsche euch Allen ein schönes Wochenende und bleibt gesund!

Sportliche Grüsse
Daniel Mühlemann, Zentral-Präsident SSKV