Aargauer Sportkegler-  Verband
, Heutschi René

Corona Virus: Update vom 8. Mai 2020 (Schutzkonzept)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des ASKV

Der SFKV hat vom BAG die Freigabe für das "Schutzkonzept zu COVID-19" erhalten welches gleichzeitig für alle schweizerischen Keglerverbände gültig ist.

Die darin definierten "Massnahmen und Empfehlungen für die Betreiber von Kegelbahnanlagen, für die Unterverbände und für die Keglerinnen und Kegler der SFKV" sind zwingend einzuhalten und somit Pflichtlektüre für alle Mitglieder.

Die Vorstand des ASKV wird den Klubpräsidenten noch ergänzende Informationen zukommen lassen.

Der Sportpräsident
René Heutschi

 

Beilage 1 - Schutzkonzept Mai 4 version 2
Pflichtlektüre für alle Mitglieder

Beilage 2 - Corona Verhaltensregeln A4
Ein Exemplar ist am Eingang zur Kegelbahn gut sichtbar anzubringen und ein weiteres ist in der Kegelbahn gut sichtbar anzubringen. Dies soll durch den Kegelbahnbetreiber oder den Klubpräsidenten erledigt werden.

Beilage 3 - Stellungnahme zum SFKV Schutzkonzept durch das BASPO
Bei Vernachlässigung kann die SPORTART gesamtschweizerisch VERBOTEN werden und oder die Sportanlage kann geschlossen werden

Beilage 4 - Trainingsliste (PDF/EXCEL)
Die Trainingsliste ist ein muss

Beilage 5 - Schutzkonzept Klubs (Word)
Das ist ein "Bekenntnisformular", mit welchem sich die Klubs verpflichten ALLE Empfehlungen des Schutzkonzeptes Umzusetzen. Gemäss Schreiben der BASPO (Beilage 3) sind alle Vereine verpflichtet ein Schutzkonzept für sich zu erstellen. Wir sind aber der Meinung, dass mit diesem Formular alles umgesetzt ist. Hier überlasse ich die Interpretation und die Umsetzung den Unterverbänden / Klubs.